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Kundige Kunden sind im Vorteil!

Informationen schaden nur dem, der keine hat.
Wer dagegen viel weiß, kann die richtigen Fragen stellen. Deshalb betrachten wir die Information unserer Kunden als Bringschuld und informieren Sie aktuell über neue Entwicklungen. Wir machen Ihnen regelmäßig attraktive Angebote und bei Werden Sie aktiv finden Sie Beispiele, Anregungen und Möglichkeiten selbst zu gestalten und kreativ zu sein.

Wohnen wie gemalt - Vom Finanzamt bezahlt!

Profitieren Sie jetzt als Mieter oder Eigennutzer von der erhöhten Steuerersparnis für Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Renovierung.

Hier können Sie ausrechnen, was Sie in 2009 sparen:

So geht's:

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann direkt von der Steuerlast abgezogen. Der höhere Steuerbonus von 1.200 € gilt ab dem 01.01.2009.


Gilt für:

  1. Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
  2. Aus- / Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
  3. Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  4. Streichen / Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
  5. Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
  6. Wärmedammüng, Trockenbau, Verputzarbeiten
  7. Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)


Vorraussetzung:

  1. Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  2. Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
  3. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebs überwiesen werden.
  4. Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstituts in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszugs ist unbedingt erforderlich.

Wir beraten Sie gerne  - Mit uns können Sie rechnen!   

 

„Wer ständig behauptet, sein Name sei Hase, darf sich nicht wundern, wenn man ihn in die Pfanne haut.“

Gabriele Berthel